Hausregeln
Naturismus
Naturismus ist eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur; sie kennzeichnet sich durch die gemeinschaftliche Nacktheit, die zum Ziel hat, den Selbstrespekt, den Respekt vor dem Mitmenschen und die Erfurcht vor Natur und Umwelt zu fördern.
HAUPTREGEL: Genießen Sie Ihren Urlaub und achten Sie darauf, dass die anderen Gäste auch genießen können.
1. Ausgangspunkt
- N.N.T. B.V. Flevo-Natuur ist ein Campingplatz auf dem nackt Erholung gesucht wird. Die Besucher von Flevo-Natuur sind unbekleidet, wenn die Wetterbedingungen dies in vertretbarer Weise zulassen.
2. Zugänglichkeit
- Flevo-Natuur ist grundsätzlich für jeden zugänglich, der bereit ist, das Prinzip, wie unter Artikel 1 dargestellt, einzuhalten. Personen unter 16 Jahren werden ausschließlich in Begleitung Erwachsener (über 18 Jahren) zugelassen.
- Jeder Besucher sollte sich bei der Rezeption anmelden und sich ausweisen können, in Form eines:
- NFN/INF Mitgliedschaftsausweises mit gültigem Jahressiegel oder;
- eines anerkannten Identitätsnachweises (Ausweise, Führerschein, usw.).
- Jeder Besucher hat, auf die entsprechende Bitte der Direktion oder eines Mitarbeiters hin, seinen Zugangsausweis vorzuweisen.
- Eine Familie besteht aus 2 Erwachsenen und daheim lebenden Kindern unter 21 Jahren.
- Das Betreten des Parks und die eventuelle Teilnahme an Aktivitäten, die von Flevo-Natuur organisiert werden, finden auf eigenes Risiko statt.
3. Ankunft und Abreise
- Jeder sollte sich bei der Ankunft bei der Rezeption anmelden und sich dort bei der Abreise abmelden.
- Unterrichten Sie sich über die geltenden Tarife, Verhaltensregeln und sonstigen Bestimmungen, damit keine Missverständnisse auftreten.
- Die Zahlungsleistung sollte im Voraus stattfinden, wie auf der Rechnung vermerkt. (Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen vor der Ankunft reservieren, sollte die Rechnung bei der Ankunft beglichen werden) In allen Fällen gelten beim Reiserücktritt die Rücktrittsbedingungen des Touristikverbandes Recron.
- Nach der Aufstellung Ihres Wohnwagens oder Zeltes sollten Sie das Auto auf dem allgemeinen Parkplatz abstellen. Es ist nicht erlaubt, auf dem Gelände mit Kraftfahrzeugen zu fahren, es sei denn für den Transport der Wohnwagen und anderer Campinggüter während einer halben Stunde nach der Ankunft bzw. eine halbe Stunde vor der Abreise.
- Wenn Sie am Abreisetag länger bleiben möchten, sollten Sie sich im Voraus bei der Rezeption erkundigen, ob der Platz noch frei ist. Sie sollten dann für jede Person eine Tageskarte kaufen.
4. Bedingungen des Touristikverbandes Recron
- Für unsere gesamten Übereinkünfte gelten die Recron-Bedingungen. Diese Bedingungen können Sie unten stehend (im PDF-Format) herunterladen:
- touristische Bedingungen (Campingplatz buchen)
- Bedingungen für Urlaubsaufenthalte (Bungalow mieten)
5. Schranke
- Für die Bedienung der Schranke ist ein Sepkey erforderlich. Diesen können Sie bei der Rezeption gegen eine Pfandsumme in Höhe von 25,- € erhalten. Diese Abnahme ist vorgeschrieben.
- Der Sepkey registriert den Ein- und Ausgang. Deshalb ist es wichtig, dass Sie immer den Sepkey benutzen, auch wenn die Schranke geöffnet ist.
- Die uneigentliche Nutzung des Sepkeys, beispielsweise durch Dritte, ist nicht erlaubt.
- Die Schranke ist ab 07.00 Uhr morgens bis 23.00 Uhr abends in Betrieb. Es ist nicht erlaubt, zwischen 23.00 und 07.00 Uhr mit Kraftfahrzeugen auf das Gelände zu fahren, selbstverständlich können von der Betriebsleitung – mit schriftlicher Zustimmung – für Kranke und Behinderte Ausnahmen gemacht werden.
- Die Schranke senkt sich nach jedem Fahrzeug.
6. Verkehr
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf unserem Gelände beträgt 5 km/h (Schritttempo).
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich auf dem allgemeinen Parkplatz möglich.
7. Fotografieren und (Video-)Filmen
- Fotografieren und (Video-)Filmen ist nicht erlaubt. Beim Verstoß gegen diese Regel kann die Direktion oder Betriebsleitung verlangen, das betreffende Stück Film aus der Kamera zu entfernen und vernichten.
8. Lärmbelästigung
- Es ist untersagt, Radio-/TV-Geräte, Musikinstrumente oder andere Geräuschquellen derart einzusetzen, dass andere Campinggäste belästigt werden.
9 Müllentsorgung
- Hausmüll können Sie in einem geschlossenen Sack in den dafür vorgesehenen Container werfen.
- Dieser Container steht auf dem Parkplatz und kann mit dem Sepkey bedient werden.
- Es sollten Säcke mit einem max. Volumen von 40 Ltr. eingesetzt werden. Die Kosten betragen dafür 1,80 €.
10. Offenes Feuer
- Das Anzünden von Lagerfeuern ist nicht erlaubt.
- Die Direktion oder Betriebsleitung kann die Verwendung von Barbecue-Grills u.ä. verbieten, wenn die Wetterbedingungen oder eine zu dichte Besetzung des Geländes Anlass dazu geben oder wenn die anderen Geländenutzer davon beeinträchtigt werden.
11. Nutzung der Sanitäreinrichtungen
- Die Toilettengebäude in unserem Park werden von uns möglichst sauber gehalten. Arbeiten Sie daran mit, dass es so bleibt.
- Kleine Kinder dürfen die Sanitäreinrichtungen ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
- Bitte denken Sie daran, dass die Sanitärgebäude keine Spielplätze für Kinder sind.
12. Haustiere
- Hunde sind nicht an allen Stellplätzen zugelassen. Vergessen Sie also nicht, Ihren Hund anzumelden, um zu vermeiden, dass Sie Ihren Platz wechseln müssen.
- Hunde sollten immer angeleint sein und sollten außerhalb des Parks ausgeführt werden.
- Wenn Ihr Hund seine Notdurft doch an der falschen Stelle verrichtet haben sollte, sollten Sie so rücksichtsvoll sein, dies selbst aufzuräumen.
- Hunde von Besuchern sind nicht erlaubt.
13. Notfälle
- Für Notfälle und Störungen außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (9.00 bis 17.00 Uhr) ist immer ein Mitarbeiter im Park. Dieser ist über sein Diensttelefon unter der Rufnummer 00 31 - (0)6-22107136 zu erreichen.
- Wenn am Diensttelefon außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption (9.00 bis 17.00 Uhr) nicht abgehoben wird, gibt es bei Notfällen immer eine Alarmzentrale, die Sie erreichen können. Die Telefonnummer der Alarmzentrale lautet 00 31 – (0)20-5148777.
- Falls Sie selbst die Hilfe eines Arztes, der Feuerwehr, eines Krankenwagens o.ä. einschalten, melden Sie dies bitte bei der Rezeption und wenn diese geschlossen ist, über das Diensttelefon oder die Alarmzentrale.
14. Post
- Bei der Rezeption befinden sich die Postfächer. Der erste Buchstabe Ihres Nachnamens, stimmt mit einem der der Postfächer überein.
- Dringende Nachrichten werden Ihnen selbstverständlich persönlich zugestellt.
15. Reklamationen
- Obwohl wir alles tun, was in unserer Macht steht, damit Ihr Aufenthalt in unserem Park keinen Ihrer Wünsche offen lässt, ist es doch möglich, dass Sie Reklamationen haben.
- Melden Sie diese möglichst schnell bei der Rezeption und dann werden wir versuchen, eine möglichst optimale Lösung zu finden.
16. Sanktionen
- Von allen auf dem Gelände anwesenden Personen wird erwartet, dass sie über die geltenden Verhaltensregeln und sonstigen Bestimmungen auf dem Laufenden sind.
- In Fällen, die von diesen Verhaltensregeln nicht abgedeckt werden, entscheidet die Betriebsleitung von Flevo-Natuur.
- Wenn Sie eine unserer Regeln nicht einhalten, werden wir Ihnen eine Warnung erteilen. Wenn Sie diese missachten, können wir die Übereinkunft mit Ihnen kündigen. Wir können Ihnen in einem solchen Fall den Zugang zu unserem Park mit sofortiger Wirkung untersagen.
Diese Verhaltensregeln und sonstigen Bestimmungen sind nicht dazu da, Ihre Freiheit einzuschränken, sondern um den Urlaubspark angenehm und lebbar zu halten. Wir verlassen uns auf die Einhaltung der Regeln.
Ergänzende Bestimmungen für die Vermietung von Bungalows und Mobilheimen
1. Mietzeitraum
- Bei der Miete eines Bungalows oder Mobilheims, kann der Bungalow oder das Mobilheim am Tag der Ankunft (Freitag oder Montag) nach 15.00 Uhr bezogen werden und sollte dieser dem Vermieter am Tag der Abreise (Freitag oder Montag) vor 11.00 Uhr wieder zur Verfügung stehen.
2. Einrichtung des Bungalows oder Mobilheims
- Alles ist vorhanden, um einen normalen Aufenthalt zu gewährleisten. Folgendes sollte der Mieter jedoch selbst mitnehmen: Laken, Überzüge, Handtücher und Geschirrtücher.
3. Verwendung des Bungalows oder Mobilheims und Inventar
- Man sollte den Bungalow oder das Mobilheim den im Bungalow oder Mobilheim anwesenden Vorschriften entsprechend bewohnen.
- Eventuelle Störungen bzw. Mängel am Bungalow oder Mobilheim bzw. an der Einrichtung, die bei der Ankunft im Bungalow oder Mobilheim angetroffen oder während des Aufenthaltes entdeckt bzw. eventuell verursacht werden, sollten der Rezeption unverzüglich gemeldet werden, damit die Reparatur stattfinden kann.
4. Haftung
- Der Vermieter bürgt oder haftet in keiner Weise für mündliche Informationen bezüglich des Geländes oder alles, was damit zusammenhängt.
- Schäden, verursacht durch den Mieter oder die anderen Bewohner an dem von ihm/ihnen gemieteten Bungalow oder Mobilheim bzw. an dessen Ausstattung oder an anderen Einrichtungen auf dem Gelände, gehen zu Lasten des Mieters und sollten vor der Abreise beglichen werden. Eventuelle damit im Zusammenhang stehende Einzugskosten gehen zu Lasten des Mieters.
- Die Erstattung von Schäden, die Mieter oder Mitbewohner der Mietbungalows oder Mobilheime anderen Besuchern des Geländes bzw. deren Besitz im weitesten Sinnes des Wortes, zugefügt haben, sollten direkt mit den betreffenden Personen abgehandelt werden.